Heizungsförderung für private Nutzer beim Einbau einer Wärmepumpe

Die KfW-Heizungsförderung unterstützt private Eigentümer beim Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Wärmepumpen. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Förderbedingungen, Zuschusshöhen und Antragsschritte kompakt und verständlich.

1. Überblick

Private Eigentümerinnen und Eigentümer können für den Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche neue Heizungsanlage einen Zuschuss über die KfW beantragen. Für Wärmepumpen läuft diese Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Zuschuss Nr. 458.

Gefördert werden bestehende Wohngebäude in Deutschland. Die Förderung beträgt je nach Ausgangssituation und erfüllten Bonusbedingungen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung steht jedoch unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Ziel der Förderung ist es, den Umstieg von fossilen oder ineffizienten Heizsystemen auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Zu den förderfähigen Technologien gehören unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

2. Wer kann den Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien in Deutschland. Dazu gehören insbesondere:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern die Maßnahme im Sondereigentum umgesetzt wird
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn der Heizungstausch das Gemeinschaftseigentum betrifft

Nicht über dieses Programm antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts und deren Gesellschafter, wenn diese als GbR im Grundbuch eingetragen sind. In solchen Fällen kann gegebenenfalls ein anderes KfW-Programm einschlägig sein.

Wichtig ist: Bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung mit Maßnahme im Sondereigentum muss der Eigentümer den Antrag grundsätzlich selbst im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Eine Antragstellung durch Dritte oder über eine Vollmacht ist in diesen Fällen nicht zulässig.

3. Welche Gebäude sind förderfähig?

Die Förderung gilt für bestehende Wohngebäude in Deutschland. Nach den KfW-Bedingungen muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Gebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Die Maßnahme muss außerdem die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen.

Der Einbau der neuen Heizungsanlage muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein. Dazu gehört insbesondere der hydraulische Abgleich beziehungsweise bei luftgeführten Systemen die Anpassung der Luftvolumenströme.

4. Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Gefördert werden elektrisch angetriebene Wärmepumpen, wenn sie die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen.

Die KfW verlangt, dass die technischen Anforderungen durch eine Fachunternehmerin, einen Fachunternehmer oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden. Diese Bestätigung erfolgt über die sogenannte Bestätigung zum Antrag, kurz BzA.

Förderfähig sind nicht nur Kauf und Installation der Wärmepumpe selbst, sondern auch bestimmte begleitende Kosten. Dazu zählen unter anderem Fachplanung, Baubegleitung, akustische Fachplanung sowie vorbereitende und wiederherstellende Umfeldmaßnahmen.

Nicht förderfähig sind dagegen insbesondere Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

5. Höhe der Förderung bei Wärmepumpen

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Für Wärmepumpen gelten folgende Förderbausteine:

FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung, z. B. Wärmepumpe
Effizienzbonus+5 %Bei besonders effizienten Wärmepumpen, z. B. Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder Einsatz eines natürlichen Kältemittels
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Für selbstgenutzte Wohneinheiten beim Austausch bestimmter alter funktionsfähiger Heizungen
Einkommensbonus+30 %Für selbstgenutzte Wohneinheiten bei Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 40.000 €

Die verschiedenen Förderbausteine können grundsätzlich kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist jedoch auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

6. Förderfähige Kosten und maximale Zuschusshöhe

Bei einem Einfamilienhaus werden förderfähige Kosten bis zu 30.000 € berücksichtigt. Daraus ergibt sich bei maximal 70 % Förderung ein maximaler Zuschuss von 21.000 €.

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die maximale Bemessungsgrundlage nach der Anzahl der Wohneinheiten:

WohneinheitFörderfähige Kosten
1. Wohneinheit30.000 €
2. bis 6. Wohneinheitjeweils 15.000 €
ab der 7. Wohneinheitjeweils 8.000 €

Auch bei Mehrfamilienhäusern gilt: Der Zuschuss beträgt maximal 70 % der berücksichtigten förderfähigen Kosten.

Beispiel für ein Einfamilienhaus:

KostenpositionBetrag
Förderfähige Kosten für Wärmepumpe inkl. Installation30.000 €
Grundförderung 30 %9.000 €
Effizienzbonus 5 %1.500 €
Klimageschwindigkeitsbonus 20 %6.000 €
Einkommensbonus 30 %theoretisch 9.000 €
Maximale Förderung wegen 70-%-Deckel21.000 €

Obwohl sich die einzelnen Bausteine rechnerisch auf mehr als 70 % addieren könnten, wird der Zuschuss auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

7. Grundförderung: 30 %

Die Grundförderung beträgt bei Wärmepumpen 30 % der förderfähigen Kosten. Sie bildet die Basis der Förderung. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen erfüllt und ordnungsgemäß geplant, installiert und nachgewiesen wird.

8. Effizienzbonus für Wärmepumpen: zusätzlich 5 %

Für Wärmepumpen kann ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 % gewährt werden. Dieser Bonus kommt in Betracht, wenn die Wärmepumpe besonders effizient arbeitet.

Dies ist der Fall, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Praktisch bedeutet das:

  • Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde oder Erdkollektor kann grundsätzlich unter den Effizienzbonus fallen.
  • Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe kann ebenfalls in Betracht kommen.
  • Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann den Effizienzbonus erhalten, wenn sie ein natürliches Kältemittel nutzt, zum Beispiel Propan/R290, sofern alle weiteren technischen Anforderungen erfüllt sind.

Der Bonus muss technisch nachweisbar sein. Deshalb ist es wichtig, dass das Angebot, die Produktunterlagen und die BzA die relevanten technischen Eigenschaften korrekt ausweisen.

9. Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 20 %

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bei Wärmepumpen zusätzlich 20 %. Er wird für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt, wenn eine alte funktionsfähige Heizung ersetzt wird.

Dies betrifft insbesondere den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung sowie den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung oder Biomasseheizung. Zusätzlich muss die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Wichtig ist: Dieser Bonus ist an die selbstgenutzte Wohneinheit gebunden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mehrfamilienhäusern kann dieser Bonus nicht automatisch über den Basisantrag für das gesamte Gebäude geltend gemacht werden, sondern muss gegebenenfalls über einen Zusatzantrag durch die jeweilige Eigentümerin oder den jeweiligen Eigentümer der selbstgenutzten Wohneinheit beantragt werden.

10. Einkommensbonus: zusätzlich 30 %

Der Einkommensbonus beträgt zusätzlich 30 %. Er kann für die selbstgenutzte Wohneinheit beantragt werden, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt.

Als Haushaltsjahreseinkommen gilt das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers sowie gegebenenfalls des Ehepartners, Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft. Auch weitere in derselben Wohnung lebende Eigentümerinnen oder Eigentümer und deren Partner können relevant sein.

Für die praktische Beratung ist wichtig: Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich in der Regel aus dem Einkommensteuerbescheid.

11. Antragstellung: Reihenfolge ist entscheidend

Die richtige Reihenfolge ist für die Förderung besonders wichtig. Der Zuschuss muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn beantragt werden.

Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung kann die Förderung ausschließen. Als Vorhabenbeginn gilt insbesondere der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung der KfW-Zusage oder der tatsächliche Beginn der Bauarbeiten vor Ort.

Die KfW verlangt für die Antragstellung einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Der Vertrag muss also so formuliert sein, dass seine Wirksamkeit beziehungsweise Durchführung von der Förderzusage der KfW abhängig ist. Außerdem muss der Vertrag ein voraussichtliches Datum der Umsetzung enthalten.

Besonders wichtig: Eine nachträgliche Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrags durch spätere Aufnahme einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ist nicht zulässig.

12. Praktischer Ablauf der Antragstellung

Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:

1. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten beauftragen

Vor der Antragstellung muss ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte die Maßnahme prüfen und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung, zu den förderfähigen Kosten und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

Der Kunde schließt mit dem Fachunternehmen einen Vertrag über Lieferung und Einbau der Wärmepumpe. Dieser Vertrag muss die erforderliche Förderbedingung enthalten, also zum Beispiel eine aufschiebende Bedingung zugunsten der KfW-Zusage.

3. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen

Der Antrag wird online im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Dafür benötigt der Antragsteller die 15-stellige BzA-ID sowie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF. Sobald die KfW eine Zuschusszusage erteilt, wird der Zuschussbetrag reserviert.

4. Vorhaben umsetzen

Nach Erhalt der KfW-Zusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Zusage vollständig abgeschlossen werden.

5. Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen

Nach Abschluss der Arbeiten erstellt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese bestätigt, dass die Maßnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

6. Identität nachweisen und Nachweise hochladen

Der Antragsteller muss sich im Kundenportal identifizieren, zum Beispiel per eID, SCHUFA-IdentitätsCheck, Video-Identifizierung oder Postident. Anschließend werden die Nachweise im Kundenportal hochgeladen.

7. Auszahlung erhalten

Nach positiver Prüfung der Nachweise zahlt die KfW den Zuschuss aus. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto der antragstellenden Person beziehungsweise bei WEG auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft.

13. Wichtige Fristen

Für die Förderung sind insbesondere folgende Fristen relevant:

FristBedeutung
Vor AntragstellungBzA erstellen lassen und förderkonformen Lieferungs-/Leistungsvertrag abschließen
Vor VorhabenbeginnAntrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen
Nach KfW-ZusageErst dann mit der Umsetzung beginnen
36 Monate ab ZusageVorhaben muss vollständig abgeschlossen sein
6 Monate nach letzter RechnungNachweise müssen eingereicht werden
Zusatzantrag bei MFH/WEGSpätestens 6 Monate nach Basiszusage und vor Nachweiseinreichung des Basisantrags

Die Nachweise müssen spätestens 36 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung eingereicht werden.

14. Was muss im Angebot beziehungsweise Vertrag beachtet werden?

Für Anbieter und Installationsbetriebe ist die Vertragsgestaltung besonders wichtig. Der Vertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • genaue Bezeichnung der Maßnahme, zum Beispiel Lieferung und Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Angaben zum Objekt
  • voraussichtlicher Umsetzungszeitraum
  • klare Aufstellung der Kosten
  • Hinweis auf die KfW-Förderung
  • aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die KfW-Zusage
  • technische Beschreibung der Wärmepumpe
  • Hinweis auf notwendige Nebenleistungen, zum Beispiel hydraulischer Abgleich
  • Regelung, dass vor Förderzusage noch keine Bauarbeiten beginnen

Eine mögliche Formulierung könnte lauten:

Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer Förderzusage durch die KfW im Rahmen des Programms „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“. Der Vertrag wird erst mit Eintritt dieser Bedingung wirksam. Vor Eintritt der Bedingung bestehen keine Liefer-, Montage- oder Zahlungspflichten.

Diese Formulierung muss im Einzelfall an das konkrete Projekt angepasst werden.

15. Typische Praxisfälle

Fall 1: Selbstgenutztes Einfamilienhaus, alte Ölheizung wird ersetzt

Ein Eigentümer bewohnt sein Einfamilienhaus selbst und ersetzt eine funktionsfähige Ölheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe. Die alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt. In diesem Fall kommen in der Regel folgende Förderbausteine in Betracht:

  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus
  • gegebenenfalls 5 % Effizienzbonus
  • gegebenenfalls 30 % Einkommensbonus bei Haushaltseinkommen bis 40.000 €

Die Gesamtförderung bleibt auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Fall 2: Vermietetes Einfamilienhaus

Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kann der Eigentümer grundsätzlich die Grundförderung beantragen. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind jedoch an die selbstgenutzte Wohneinheit gebunden. Deshalb können diese Boni bei einem rein vermieteten Objekt regelmäßig nicht in Anspruch genommen werden.

Fall 3: Eigentumswohnung mit eigener Gasetagenheizung

Wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer eine eigene Gasetagenheizung im Sondereigentum durch eine Wärmepumpe oder eine andere förderfähige Heizlösung ersetzt, muss der Antrag selbst im Kundenportal gestellt werden. Ein gemeinschaftlicher Antrag oder eine Bevollmächtigung durch Dritte ist bei Maßnahmen im Sondereigentum nicht zulässig.

Fall 4: Mehrfamilienhaus mit zentraler Heizungsanlage

Bei einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Heizung wird in der Regel ein Basisantrag gestellt. Wenn einzelne Eigentümer in selbstgenutzten Wohneinheiten zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus oder Einkommensbonus beantragen möchten, kann dies über Zusatzanträge erfolgen. Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor Nachweiseinreichung gestellt werden.

16. Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

Für die Antragstellung und spätere Auszahlung werden typischerweise folgende Unterlagen benötigt:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) mit 15-stelliger BzA-ID
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung
  • technische Angaben zur Wärmepumpe
  • Angebot beziehungsweise Kostenaufstellung
  • Nachweis über Eigentum beziehungsweise Objektangaben
  • nach Umsetzung: Rechnungen
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit BnD-ID
  • Nachweise zur Demontage und Entsorgung der alten Heizung, wenn der Klimageschwindigkeitsbonus beantragt wird
  • Einkommensnachweise beziehungsweise Steuerbescheide, wenn der Einkommensbonus beantragt wird
  • Bankverbindung des Antragstellers

Nach dem verbindlichen Absenden der Nachweise ist eine nachträgliche Änderung der Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen in der Regel nicht mehr möglich.

17. Wichtige Hinweise für Beratung und Verkauf

Für Installationsbetriebe und Anbieter von Wärmepumpen ist besonders wichtig, dass der Kunde nicht zu früh mit der Maßnahme beginnt. Ein nicht korrekt formulierter Vertrag oder ein Baustart vor Förderzusage kann dazu führen, dass die Förderung ausgeschlossen wird.

Die Vertragsunterlagen sollten daher vor Antragstellung sauber vorbereitet werden. Außerdem sollte im Angebot klar dargestellt werden, welche Kosten förderfähig sind und welche möglicherweise nicht.

Die KfW rechnet nur förderfähige Kosten an. Bei einem Einfamilienhaus ist die Bemessungsgrundlage auf 30.000 € begrenzt, auch wenn die tatsächlichen Projektkosten höher sind.

Bei Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser sollte der mögliche Effizienzbonus ausdrücklich geprüft und technisch dokumentiert werden.

18. Zusammenfassung

Für private Eigentümer ist die KfW-Förderung 458 eine zentrale Förderung beim Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe.

Die Grundförderung beträgt 30 %. Durch Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus kann die Förderung auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten steigen.

Bei einem Einfamilienhaus werden maximal 30.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt, sodass der maximale Zuschuss in der Regel 21.000 € beträgt.

Entscheidend für den Fördererfolg sind die richtige Reihenfolge, eine korrekte BzA, ein förderkonformer Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und die fristgerechte Nachweiseinreichung über das Kundenportal „Meine KfW“.

Originalquellen der KfW

KfW Produktseite Zuschuss Nr. 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-%28458%29/

KfW Merkblatt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf

KfW Produktinformation Zuschuss 458:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/Produktinfos/6000005140_Produktinfo_458.pdf

KfW Kundenportal „Meine KfW“ – Online-Antrag Heizungsförderung:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude/

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